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Wir besprechen, was deine momentane Herausforderung ist und was du dir an Veränderung wünschst.
Gemeinsam schauen wir, wie ich dir am besten helfen kann und welchen Umfang meine Begleitung für dich haben wird.

Wichtig zu wissen!

Pünktlichkeit und Termin stornieren

Die von mir angebotene Therapiemethoden sind nicht im Leitsungskatalog der Krankenkassen enthalten, du übernimmst die Kosten dafür selbst. Meine Honorar bringe bitte zu jeder Sitzung in bar mit. Wenn du mit mir einen Termin vereinbart hast, gilt dieser als verbindlich. Ich halte dieses Zeitfenster exclusiv für dich frei, rechne fest mit dir und garantiere dir, dass du sofort dran kommst. Deswegen ist es mir wichtig, dass du pünktlich bist. Ich berechne die Zeit, die wir für den Termin eingeplant haben, egal wann du tatsächlich da bist. Falls dir etwas dazwischen kommt, sage den Termin bis zu 48 Stunden vorher ab, andernfalls berechne ich dir die Einzelstunde im vollen Umfang.

Kostenübernahme

Es ist mir nicht möglich, dir einen Therapieplatz zu geben, der von den Krankenkassen bezahlt wird. Die von mir angewandten Methoden, sind im staatlichen Gesundheitswesen nicht verteten. In einigen guten psychiatrischen Kliniken wird Gestalttherapie zum Beispiel angewendet, diese sind aber auch meist privat. Das hat seinen Ursprung vor allem in der Entwicklungssgeschichte der Psychologie zu tun und weniger damit, ob das eine Verfahren besser ist als das andere.

Du hast in jedem Fall klare Vorteile, wenn du dich für eine privat bezahlte Therapie bei mir entscheidest:

  • 1. Die ganze Atmosphäre ist sehr persönlich und privat.
  • 2. Du bekommst sofort Hilfe. Gerade wenn du in einer Krise bist, ist es schlecht, wenn du lange auf einen Therapieplatz warten musst. Um einen Platz bei mir zu bekommen, musst du nur einen Termin vereinbaren. Du brauchst keine Überweisung und musst keinen Antrag bei den Krankenkassen stellen.
  • 3. Um einen von Krankenkassen bezahlten Therapieplatz zu bekommen, ist es notwendig eine Diagnose entsprechend des Krankheitskatalogs ICD-10 zu haben, die die Notwendigkeit auf Therapie begründet. Bei mir ist das nicht nötig, du kannst zu mir kommen, ohne bereits in den Bereich psychischer Störungen nach ICD-10 zu fallen.
  • 4. Ich kann es mir erlauben, die Zeit für eine Therapiestunde zu varieren. Wir müssen nicht zwischendrin abbrechen und können ganz deinen Bedürfnissen entsprechend die Zeit nehmen, die wir brauchen.

Schweigepflicht

Ich unterliege natürlich der Schweigepflicht, wie alle, die in heilenden Berufen arbeiten. Du kannst dir sicher sein, dass das was du mir anvertraust, unter uns bleibt. Es gibt allerdings einen Unterschied zur ärztlichen Schweigepflicht. Ich bin verpflichtet Handlungen deinerseits, die rechtswidrig, sind zu melden. Das muss ein Arzt nicht.

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